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Signatur |
Generallandesarchiv Karlsruhe FA 5 A Corr 40, 60 |
Aussteller |
Fleischmann, Georg Wilhelm |
Empfänger |
Baden, Karoline Luise von |
Ort |
Straßburg |
Datum |
8. Oktober 1765 |
Inhalt |
Völkerrecht erlaubt es Souveränen, im Kriegsfall alles zu konfiszieren, was sich in ihrem Staat befindet, seien es die Güter derjenigen, gegen die sie Krieg führen, seien es die der Untertanen. Dazu gehören immerwährende Renten und Leibrenten, unabhängig davon, ob sie vom König oder einer anderen Institution ausgegeben werden. Gegenüber den unbewaffneten Untertanen der Prinzen, gegen die der König [Ludwig XV.] wegen des Edikts von 1757 Krieg führte, leistete er einen Verzicht auf das Recht der Konfiskation. König hat über dieses Recht freie Verfügungsgewalt. Hinsichtlich der Renten von Institutionen war dies nicht immer der Fall. Stadt Straßburg hatte während des Kriegs, der mit dem Frieden von Riswick [Rijswijk] endete, eine Rente ausgegeben, vorbehalten für Prinzen, Herren und Privatpersonen aus dem Heiligen Römischen Reich. Magistrate machten sich nicht sogleich an die Konfiskation, erst nachdem Ludwig XIV. es ihnen erlaubt hatte. Rückforderungen blieben erfolglos. Das ist die Gefahr bei Geldanlagen im Ausland. Deshalb gibt Fleischmann Karoline Luise zu verstehen, über sicherere Anlagen nachzudenken. |
Überlieferungsart |
Ausfertigung |
Sprache |
Französisch |
Personen |
Baden, Karoline Luise; Markgräfin; Kunstsammlerin, Naturaliensammlerin, 1723 - 1783 (GND) Fleischmann, Georg Wilhelm; Geheimrat, Kunstagent, 1693 - 1776 (GND) Frankreich, Ludwig XIV.; König; 1638 - 1715 (GND) Frankreich, Ludwig XV.; König; 1710 - 1774 (GND) |
Orte |
Rijswijk, Provinz Südholland [NL] Straßburg [F] |
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